MUSTERREZEPT

Wie Sie wissen, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Belieferung von Arzneimitteln seit dem 01.01.2006 auf Grund von Sparmaßnahmen verschärft. D.h. die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur noch Arzneimittel, wenn die verordneten Arzneimittel erstattungsfähig sind und wenn das entsprechende Rezept ordnungsgemäß und vollständig vom Arzt ausgefüllt wurde.

Bitte achten Sie deshalb zukünftig darauf, dass Ihr Arzt die folgenden Punkte auf Ihrem Rezept vollständig angibt:

1

Exakte Eingabe Ihrer Krankenkasse wegen evtl. mehrkostenablösender Rabattvereinbarungen

2

Ihr Geburtsdatum (Arzneimittelverschreibungsverordnung)

3

Betriebsstättennummer, Lebenslange Arztnummer, Ausstellungsdatum (die Verordnung ist nur 1 Monat gültig)

4

Arzneimittel mit und ohne 'aut idem' (bedeutet auf deutsch "oder das Gleiche") und heißt:
Statt eines verordneten Arzneimittels kann ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat abgegeben werden.

5

Vollständige Angabe des abzugebenden Arzneimittels (Name, Stärke, Packungsgröße, Darreichungsform)

6

Zuzahlungsbetrag - Evtl. Mehrzahlungen vom Patienten möglich, wenn Arzneimittel über Festbetrag liegt. Zuzahlungsregelung wie bisher unverändert (10 % vom VK mindestens 5 € und höchstens 10 €) (wird von uns – Ihrer Apotheke – ausgeführt)

7

Praxisstempel; Betriebsstättenummer, Vorname (ausgeschrieben), Name des Arztes , Berufsbezeichnung, Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, Telefonnummer

8

Unterschrift des Arztes

Nur wenn alle der oben genannten Punkte auf dem Rezept vollständig angegeben sind und die Monatsfrist gewahrt ist, erstattet Ihre Krankenkasse das verordnete Medikament. In allen anderen Fällen sind wir – Ihre Apotheke – gezwungen die Verordnung als Privatrezept zu behandeln, d. h. Sie müssen den vollen Arzneimittelpreis bezahlen. Wenn Sie uns nachträglich ein vollständig ausgefülltes Rezept bringen, erhalten Sie Ihr Geld abzüglich Ihrer Zuzahlung von uns zurück.