Menschen, die von Angehörigen allein oder gemeinsam mit einer Pflegeperson zu Hause gepflegt werden, gewährt der Gesetzgeber eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für bestimmte Pflegehilfsmittel. Nur wenige wissen von ihrem gesetzlichen Anspruch. Wir - Ihre Fortuna-Apotheke - unterstützen Sie bei der Beantragung!
Alle Pflegebedürftige die:
Bestimmte Pflegehilfsmittel für den alltäglichen Verbrauch, die die Pflege
erleichtern (nach § 40 Abs. 1 SGB XI).
Für diese Hilfsmittel brauchen die Betroffenen keine weitere ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept. Mit Ihnen gemeinsam wird der Bedarf ermittelt und monatlich zusammengestellt. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten
beispielsweise folgender Pflegehilfsmittel:
Das Antragsformular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel muss korrekt und vollständig ausgefüllt und zur Pflegekasse gesendet werden. Mit dem Formular "Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel" bestätigen Sie dann den Erhalt der Produkte.
Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen und bei der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie die gewünschten Pflegehilfsmittel.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser kompetentes Team zur Verfügung.