Inhaltsverzeichnis
Arzneimittel vorbestellen
Fragen zu Arzneimitteln
ApoGuide APP
Das E-Rezept
Musterrezept
Zuzahlung
Ich möchte Arzneimittel vorbestellen
Um uns eine Vorbestellung für Arzneimittel zur späteren
Abholung in Ihrer Fortuna-Apotheke zu übermitteln, können Sie Ihr Rezept einscannen oder
abfotografieren und uns dann per eMail zukommen lassen:
rezepte@fortuna-apo-budenheim.de
Sie können uns auch an diese eMail-Adresse die notwendigen
Informationen zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie folgende
Informationen angeben (Felder mit diesem Symbol » ausgefüllt werden müssen.
Denken Sie auch daran, je Arzneimittel Menge, Stärke und Hersteller anzugeben):
- » Vor- und Nachname
- » Adresse (Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- » eMail-Adresse (soweit nicht identisch mit der Absende-eMail-Adresse)
- Telefon (für Rückfragen)
- Kundenkartennummer (falls Sie unsere Kundenkarte besitzen)
- Bemerkungen
- » Medikament(e):
- Name des Arzneimittels
- Stärke (z.B.: 100mg)
- Hersteller
- Packungsgröße (N1=klein, N2=mittel, N3=groß)
- "aut idem" angekreuzt? (links neben jedem Posten)
Ich habe Fragen zu Arzneimitteln
Wenn Sie Fragen zu Arzneimitteln haben, können Sie diese per eMail an uns, Ihre Fortuna Apotheke, senden:
apotheke@fortuna-apo-budenheim.de
Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Informationen angeben (Felder mit diesem Symbol » müssen ausgefüllt werden:
- » Vor- und Nachname
- » Adresse (Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- » eMail-Adresse (soweit nicht identisch mit der Absende-eMail-Adresse)
- Telefon (falls Sie eine telefonische Rückmeldung wünschen)
- » Ihre Frage
Was kann die ApoGuide App?
Ausführliche Informationen über die ApoGuide APP finden Sie unter
www.apoguide.de
Detaillierte Anleitung:der ApoGuide APP
- App herunterladen:
Suchen Sie im App Store oder Google Play Store nach "ApoGuide" und laden Sie die kostenlose App herunter.
- App installieren:
Nach dem Download startet die Installation automatisch. Falls nicht, tippen Sie auf das App-Symbol, um die Installation zu starten.
- Registrieren oder Anmelden:
Öffnen Sie die App und folgen Sie den Anweisungen, um sich zu registrieren oder sich mit Ihren Zugangsdaten anzumelden.
- Apotheke auswählen:
Wählen Sie Ihre Apotheke als Favorit aus, entweder durch Scannen eines QR-Codes oder über die Suchfunktion.
- E-Rezept nutzen:
Sie können nun E-Rezepte einsehen, einlösen und mit Ihrer Apotheke kommunizieren.
Zusätzliche Hinweise:
- QR-Code: Viele Apotheken bieten QR-Codes an, mit denen Sie die App schnell und einfach mit der jeweiligen Apotheke verknüpfen können.
- Gesundheitskarte: Für die Nutzung von E-Rezepten benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte.
- Hilfe: Bei Problemen oder Fragen zur Installation oder Nutzung der App
können Sie sich an Ihre Apotheke oder den ApoGuide Support wenden
Wie funktioniert das E-Rezept?
- Das E-Rezept wird von Ihrem
Arzt erzeugt und verschlüsselt im zentralen E-Rezept-Soeicher der Firma
gematik gespeichert.
- Sie als Patient erhalten Zugang durch einen Schlüssel, beispielsweise via
APOJET.
- Sie als Patient wählen eine Apotheke.
- Ihre Apotheke liest den QR-Code über deren Warenwirtschaftssystem ein und stellt die Positionen aus Ihrem E-Rezept für Sie bereit
("dispensiert")
- Automatisch wird damit der Status im E-Rezept-Soeicher geändert.
- Das Rezept kommt anschließend wie gewohnt zur Abrechnung an das Rechententrum.
- Das Rechenzentrum erstellt dort die Abrechnung.
- Der QR-Code enthält KEINE Verordnungsdaten, sondern aktiviert lediglich das E-Rezept im Rezept-Speicher von gematik

Was steht auf dem Papier-Rezept
Wie Sie wissen, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Belieferung von
Arzneimitteln seit dem 01.01.2006 auf Grund von Sparmaßnahmen verschärft.
D.h. die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur noch Arzneimittel, wenn
die verordneten Arzneimittel erstattungsfähig sind und wenn das
entsprechende Rezept ordnungsgemäß und vollständig vom Arzt ausgefüllt
wurde.
Bitte achten Sie deshalb zukünftig darauf, dass Ihr Arzt die folgenden
Punkte auf Ihrem Rezept vollständig angibt:

- Exakte Eingabe Ihrer Krankenkasse wegen evtl. mehrkostenablösender Rabattvereinbarungen
- >Ihr Geburtsdatum (Arzneimittelverschreibungsverordnung)
- Betriebsstättennummer, Lebenslange Arztnummer, Ausstellungsdatum (die Verordnung ist nur 1 Monat gültig)
- Arzneimittel mit und ohne 'aut idem' (bedeutet auf deutsch "oder das Gleiche") und heißt:
Statt eines verordneten Arzneimittels kann ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat abgegeben werden.
- Vollständige Angabe des abzugebenden Arzneimittels (Name, Stärke, Packungsgröße, Darreichungsform)
- Zuzahlungsbetrag - Evtl. Mehrzahlungen vom Patienten möglich, wenn Arzneimittel über Festbetrag liegt. Zuzahlungsregelung wie bisher unverändert (10 % vom VK mindestens 5 € und höchstens 10 €) (wird von uns – Ihrer Apotheke – ausgeführt)
- Praxisstempel; Betriebsstättenummer, Vorname (ausgeschrieben), Name des Arztes , Berufsbezeichnung, Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, Telefonnummer
- Unterschrift des Arztes
Nur wenn alle der oben genannten Punkte auf dem Rezept vollständig angegeben sind
und die Monatsfrist gewahrt ist, erstattet Ihre Krankenkasse das verordnete Medikament. In allen anderen Fällen sind wir – Ihre Apotheke – gezwungen die Verordnung als Privatrezept zu behandeln, d. h. Sie müssen den vollen Arzneimittelpreis bezahlen. Wenn Sie uns nachträglich ein vollständig ausgefülltes Rezept bringen, erhalten Sie Ihr Geld abzüglich Ihrer Zuzahlung von uns zurück.
Wie hoch ist meine Zuzahlung?
Die Zuzahlung für Arzneimittel ist seit dem 01.01.2004 wie folgt geregelt:
Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel beträgt 10% des Apothekenabgabepreises, mindestens € 5,00 höchstens € 10,00.
- bis zu einem Medikamentenpreis von € 50,00 zahlen Sie € 5,00
- bei einem Medikamentenpreis zwischen € 50,00 und € 100,00 zahlen Sie 10% dazu
- ab einem Medikamentenpreis von € 100,00 beträgt die Zuzahlung € 10,00
Kinder bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Die Gesamtzuzahlungen dürfen im Jahr höchstens 2% Ihres Einkommens betragen, bei chronisch Kranken sinkt diese Grenze auf 1%. Bei Überschreitung dieser Werte können Sie sich von Ihrer Krankenkassen von den Zuzahlungen befreien lassen. Sammeln Sie alle Arzneimittelquittungen oder informieren Sie sich über die Fortuna-Apotheken-Kundenkarte. Sie erspart Ihnen das lästige Belegsammeln und bietet Ihnen zusätzlich viele Vorteile.
Je nach Krankenkassen und Preisgestaltung des Arzneimittelherstellers gibt es zuzahlungsfreie Arzneimittel.
Sie können sich gerne bei uns darüber informieren. Alle 14 Tage sind Neuerungen in der Preisgestaltung und den Zuzahlungen zu erwarten. Wir halten für Sie immer die neuesten Informationen bereit..